Unser Service
In der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 wird darauf verwiesen, dass die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen in einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden muss.
Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang:
- Erstellung einer Risikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung nach ASR A 2.2
- Systemplanung in Anlehnung an vorhandene Standards
- Schallpegelmessung der Umgebungsgeräusche in Verbindung mit Alarmton
- Schulung und Zertifizierung von Vertriebspartnern
- professionelle Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Instandsetzung
Eine Funktionsprüfung sollte im Rahmen von jährlichen Evakuierungsübungen durchgeführt werden.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Dienstleistungen, kontaktieren Sie Uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter.